Was unter den Lauben erlaubt ist – und was nicht
Kurz gesagt
Ein Innenarchitekt in Bern plant und begleitet die Renovation einer Wohnung, von der Massküche bis zur kompletten Neuaufteilung der Räume. In einem offiziell zweisprachigen Kanton mit einem der strengsten Schutzregimes der Schweiz und einer UNESCO-Altstadt aus Sandstein geht seine Rolle über die Ästhetik hinaus: Er klärt mit der Denkmalpflege ab, was das Bauinventar zulässt, übersetzt Ihre Bedürfnisse in bewilligungsfähige Pläne und hält das Budget. Rechnen Sie mit 15 bis 22 % der Baukosten für das Honorar bei einer Renovation.

Rund sechs Kilometer Sandsteinarkaden, gewölbte Kellerhälse, Mauern, die seit Jahrhunderten stehen und keinen improvisierten Durchbruch dulden. Eine Wohnung in der Berner Altstadt umzubauen hat wenig mit einer Wohnung aus den 1990er-Jahren in Ostermundigen gemein. Zwischen dem mittelalterlichen Gefüge unter den Lauben und einem der strengsten Schutzregimes der Schweiz beginnt jedes Projekt mit derselben Frage: Was lässt sich wirklich verändern, und zu welchem Preis?
Warum ein Innenarchitekt in Bern sinnvoll ist
Der Innenarchitekt gestaltet bewohnte Räume: Raumaufteilung, Licht, Materialien, Einbaumöbel. In Bern liegt sein Wert ebenso in der Planung wie in der Ortskenntnis. Ein im Bauinventar erfasstes Gebäude, eine Sandsteinfassade, eine originale Treppe: Diese Elemente bestimmen das Machbare, noch bevor ein Plan gezeichnet ist. Wer einen ortskundigen Fachmann beizieht, vermeidet ein Projekt, das nach Monaten an der Denkmalpflege scheitert.
Die Rolle: weit mehr als Farben wählen
Der Beruf deckt den gesamten Ablauf ab, vom Aufmass des Bestands bis zur Bauabnahme. Der Innenarchitekt beschränkt sich nicht auf Dekoration: Er versetzt Wände, plant eine Küche neu, koordiniert die Handwerker und stellt sicher, dass alles den Normen und den denkmalpflegerischen Auflagen entspricht. Ein vollständiger Auftrag umfasst in der Regel folgende Leistungen.
- Aufmass und Analyse des Bestands, inklusive statischer und denkmalpflegerischer Auflagen
- Vorprojekt: Pläne, Skizzen, Stimmungen und erste Kostenschätzung
- Detailprojekt: Materialwahl, Massmöbel, technische Pläne
- Bewilligungsgesuch und Austausch mit Gemeinde und kantonaler Denkmalpflege
- Ausschreibungen, Vergleich der Offerten und Auswahl der Handwerker
- Bauleitung, Baustellenbegleitung und Schlussabnahme
Die Projektphasen vom Aufmass bis zur Abnahme
Ein Renovationsprojekt folgt einem logischen Ablauf. Wer diese Etappen kennt, weiss jederzeit, wo er steht, und kann Entscheidungen vorbereiten.
Präzise Messungen, Zustandsaufnahme und Klärung Ihrer echten Bedürfnisse. Diese Phase deckt die versteckten Zwänge eines Altbaus auf.
Erste räumliche Vorschläge und Kostenschätzung. Man legt eine Richtung fest, bevor man in Detailpläne investiert.
Definitive Pläne, Materialwahl und bei Bedarf Einreichung eines Gesuchs bei Gemeinde und Kanton.
Anfrage bei Handwerkern, Offertvergleich und Festlegung des definitiven Budgets vor Baubeginn.
Koordination der Gewerke, Qualitätskontrolle und Behebung der Mängel bei der Übergabe.
Honorar und Budget: was Sie erwartet
Das Honorar eines Innenarchitekten liegt bei einer Renovation in der Regel zwischen 15 und 22 % der Baukosten, bei einem Neubau zwischen 12 und 18 %. Manche verrechnen einen Stundenansatz von 120 bis 300 CHF, je nach Erfahrung und Komplexität. Wichtig: Die Honorarordnung der SIA ist seit 2020 nicht mehr verbindlich, die Preise werden also frei von Fall zu Fall verhandelt.
Grössenordnungen für eine Wohnungsrenovation in Bern
Diese Spannen schwanken stark je nach Zustand der Wohnung und ihrem denkmalpflegerischen Charakter. Planen Sie eine Reserve von 10 bis 20 % für Unvorhergesehenes ein: In einem Altbau ist es die Regel, nicht die Ausnahme. Beobachtete Budgetüberschreitungen liegen häufig zwischen 15 und 25 %, wenn keine Marge vorgesehen wurde.
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Altstadt, Lauben und die Denkmalpflege
Die Berner Altstadt steht seit 1983 auf der UNESCO-Welterbeliste, unter anderem wegen ihres aussergewöhnlich geschlossenen mittelalterlichen Stadtbilds mit den rund sechs Kilometern Lauben aus Sandstein. Für die Stadt gilt ein Managementplan, der Verfahren und Auflagen innerhalb des Welterbe-Perimeters regelt; seine schrittweise Einführung ist für 2026 vorgesehen. Jeder Eingriff an einem geschützten Gebäude läuft über die Denkmalpflege, die das Erbe inventarisiert, Gebäude unter Schutz stellt und Eigentümer bei Renovationen berät. Konkret können Fassade, Dachstuhl, originale Fenster oder Innenelemente an Bedingungen geknüpft sein.
- Vom öffentlichen Raum sichtbare Änderungen werden besonders streng geprüft
- Sandstein ist ein weicher Stein: Sein Unterhalt verlangt spezialisierte Techniken und Handwerker
- Auch im Innern können Treppen, Balken, Täfer oder Böden geschützt sein
- Vor Baubeginn kann eine Bewilligung oder eine Voranfrage bei der Denkmalpflege nötig sein
- Für die Restaurierung geschützter Objekte bestehen mitunter Beiträge oder steuerliche Erleichterungen
Der Kanton führt ein Bauinventar, das schützenswerte und erhaltenswerte Gebäude unterscheidet. Für die sogenannten K-Objekte – alle schützenswerten sowie erhaltenswerte Bauten innerhalb einer Baugruppe – ist die kantonale Denkmalpflege zuständig. Bei diesen Objekten kann sich der Schutz bis ins Innere erstrecken: Ein originales Treppenhaus, eine Stuckdecke oder ein historischer Bodenbelag lassen sich nicht einfach entfernen. Der Status eines Gebäudes ist online im Bauinventar einsehbar und sollte vor jeder Planung geprüft werden.
In einem geschützten Gebäude ist die denkmalpflegerische Auflage kein Hindernis, das man umgeht: Sie ist der Rahmen, der dem Projekt seinen Wert gibt. Man plant mit der Geschichte des Orts, nicht gegen sie.
Ein zweisprachiger Kanton: Realität auf der Baustelle
Bern ist einer von drei offiziell zweisprachigen Kantonen der Schweiz, neben Freiburg und Wallis. Deutsch und Französisch sind gleichgestellte Amtssprachen. Die Stadt Bern ist deutschsprachig, der Berner Jura französischsprachig, Biel/Bienne offiziell zweisprachig. Auf einer Baustelle heisst das: Handwerker, Unterlagen und Gemeindestellen wechseln je nach Ort die Sprache. Ein mit dem Kanton vertrauter Innenarchitekt koordiniert reibungslos zwischen Bern, Biel und den französischsprachigen Gemeinden.
Geschützter Altbau oder neuere Wohnung: zwei Logiken
Ob Sie in der Altstadt oder in einem neueren Gebäude in der Agglomeration renovieren, die Methode ändert sich grundlegend.
- Mögliche Voranfrage bei der kantonalen Denkmalpflege
- Eingeschränkte Eingriffe an Fassaden und originalen Innenelementen
- Spezialisierte Handwerker für Sandstein und Altbau
- Längere Fristen, höheres Budget und höhere Reserve
- Hoher denkmalpflegerischer Wert und einzigartiger Charakter
- Meist standardmässige Gemeindebewilligung
- Grosse Freiheit bei der Neuaufteilung der Räume
- Klassische Gewerke und beherrschbare Fristen
- Besser planbare Kosten pro Quadratmeter
- Weniger Auflagen, weniger originaler Charme
Böse Überraschungen vermeiden
Drei Reflexe begrenzen die Risiken. Erstens ist eine Asbestabklärung für jedes vor 1991 erbaute Gebäude unerlässlich: Die Renovation kann Fasern freisetzen, wenn dieser Punkt nicht geprüft wurde. Zweitens legen Sie von Beginn an eine Reserve von 10 bis 20 % zurück. Drittens lassen Sie detaillierte Offerten erstellen und ein klares Pflichtenheft unterzeichnen: Das ist der beste Schutz gegen Überschreitungen von 15 bis 25 %, die entstehen, wenn der Umfang unklar bleibt.
Sprechen wir über Ihr Projekt in Bern
Ob Ihr Objekt in der Altstadt, in Köniz oder im Berner Jura liegt: Wir prüfen Machbarkeit, denkmalpflegerische Auflagen und Budget, bevor wir zeichnen. Kontaktieren Sie AC Design für einen ersten Termin.
Mein Projekt beschreibenHäufige Fragen
Das Honorar liegt bei einer Renovation in der Regel zwischen 15 und 22 % der Baukosten, bei Neubauten zwischen 12 und 18 %. Der Stundenansatz reicht von 120 bis 300 CHF. Seit 2020 ist die SIA-Honorarordnung nicht mehr verbindlich: Alles wird von Fall zu Fall verhandelt.
Nicht vollständig. Geschützte Gebäude im UNESCO-Welterbe-Perimeter unterstehen der Denkmalpflege. Sandsteinfassaden und einzelne originale Elemente, auch im Innern, können an Bedingungen oder eine Voranfrage geknüpft sein. Ein ortskundiger Innenarchitekt prüft den Status des Objekts vor der Planung.
Der Kanton Bern unterscheidet schützenswerte und erhaltenswerte Gebäude. Für schützenswerte Bauten sowie erhaltenswerte innerhalb einer Baugruppe (K-Objekte) ist die kantonale Denkmalpflege zuständig. Der Schutz kann sich bis ins Innere erstrecken, etwa auf Treppen, Böden oder Decken. Der Status ist online im Bauinventar einsehbar.
Das hängt von Umfang und Status des Gebäudes ab. Eine blosse Auffrischung erfordert oft nichts; ein statischer Eingriff oder eine Massnahme an einem geschützten Objekt kann eine Gemeindebewilligung und eine Voranfrage bei der Denkmalpflege verlangen. Der Fachmann erstellt das Dossier für Sie.
Rechnen Sie mit 10 bis 20 % Reserve für Unvorhergesehenes, mehr bei einem mittelalterlichen Bau mit häufigen Überraschungen. Denken Sie auch an die obligatorische Asbestabklärung vor 1991. Ohne Marge und ohne präzises Pflichtenheft erreichen Überschreitungen oft 15 bis 25 %.