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Nach Kanton15. Juli 20268 Min. LesezeitGenève

Was Ihnen niemand sagt, bevor Sie in Genf eine Wohnung umbauen

Kurz gesagt

Ein Innenarchitekt Genf plant und koordiniert die Gestaltung eines Raums, vom Plan bis zur Bauabnahme. In Genf liegen die Honorare bei einer Renovation zwischen 15 und 22 % der Baukosten oder bei 120 bis 300 CHF pro Stunde. Die lokale Besonderheit sind die Bewilligungen: Das LCI verlangt für Innenumbauten oft eine APA, und die CMNS überwacht das geschützte Bauwerk der Altstadt.

Gestaltungsplan einer Genfer Wohnung mit Aufmassen und Materialmustern

Sie haben eine Wohnung in einem Altbau im Zentrum gekauft oder träumen davon, die Küche zum Wohnraum hin zu öffnen. Dann kommt die Frage, die alle blockiert: Wen ruft man an, wofür und zu welchem Preis? Zwischen der Fachperson, die Pläne zeichnet, jener, die Vorhänge aussucht, und jener, die an die Struktur geht, ist die Grenze unscharf. Und in Genf kommt eine zusätzliche Ebene hinzu: Fast nichts lässt sich umbauen, ohne eine Bewilligung zu durchlaufen.

Innenarchitekt, Dekorateur, Architekt: wer macht was

Die drei Berufe überschneiden sich scheinbar, greifen aber weder zum selben Zeitpunkt noch mit derselben Verantwortung ein. Die Rollen zu verwechseln bedeutet, für eine Leistung zu zahlen, die den tatsächlichen Bedarf nicht deckt, oder zu spät zu merken, dass eine Ansprechperson fehlt, um die beim Kanton eingereichten Pläne zu unterzeichnen.

Innenarchitekt
  • Plant Raumaufteilung, Licht und Wegeführung
  • Erstellt Ausführungspläne, Materialien und Möbeldetails
  • Koordiniert die Gewerke und begleitet die Baustelle
  • Kann für Innenumbauten eine APA einreichen
Dekorateur
  • Arbeitet vor allem an Atmosphäre und Oberflächen
  • Wählt Farben, Textilien, Leuchten und Mobiliar
  • Rührt weder Aufteilung noch Struktur an
  • In der Regel keine Bewilligungsschritte
Architekt
  • Zuständig für Hülle, Struktur und Rohbau
  • Unterzeichnet umfangreiche Baugesuche (DD)
  • Unverzichtbar bei Eingriffen an tragender Wand oder Fassade
  • Honorar oft auf breiterem Perimeter berechnet

Was ein Innenarchitekt Genf konkret leistet

Die Arbeit beginnt nicht mit der Wahl der Fliesen. Ein Innenarchitekt Genf gliedert das Projekt in aufeinanderfolgende Phasen, jede mit eigenen Leistungen. Diese Abfolge zu verstehen hilft Ihnen zu wissen, wo Sie stehen, und keine Anzahlung für einen Schritt zu leisten, den Sie bereits als erledigt geglaubt haben.

01Aufmass und Analyse

Vermessung des Bestands, technische Zwänge, Ortung tragender Wände und Schächte. Hier entscheidet sich, was möglich ist.

02Vorprojekt

Erste Gestaltungsskizzen, mehrere Organisationsvarianten, grobe Budgetschätzung.

03Projekt und Auswahl

Detailpläne, Materialwahl, Massmöbel, präzise Kostenschätzung nach Position.

04Bewilligungen

Zusammenstellung des LCI- oder APA-Dossiers, wenn die Arbeiten es verlangen, Einreichung und Nachverfolgung beim Kanton.

05Ausschreibung

Anfrage bei Unternehmen, Vergleich der Offerten, Unterstützung bei der Vergabe.

06Baustelle und Abnahme

Koordination der Handwerker, Qualitätskontrolle, Terminsteuerung und Mängelbehebung.

Honorare: was es in Genf kostet

Es gibt drei Abrechnungsarten. Der Prozentsatz auf die Baukosten bleibt bei einem Gesamtmandat am üblichsten; der Stundentarif passt zu Beratungs- oder Teilmandaten; der Pauschalpreis eignet sich für einen klar abgegrenzten Perimeter. Seit 2020 ist die Honorarordnung der SIA nicht mehr bindend: Die Ansätze sind verhandelbar und müssen schwarz auf weiss im Vertrag stehen.

Honorare je nach Art des Mandats

Komplette Renovation
1522 % der Baukosten
Neubau
1218 % der Baukosten

Im Stundentarif rechnen Sie mit 120 bis 300 CHF pro Stunde, je nach Erfahrung und Komplexität. Planen Sie stets eine Reserve von 10 bis 20 % ein: In Genf gehören die Baukosten zu den höchsten der Schweiz, und eine Renovation überschreitet ihr Budget häufig um 15 bis 25 %, sobald man die Wände eines Altbaus öffnet. Für jedes Gebäude vor 1991 ist vor Baubeginn eine Asbestuntersuchung erforderlich, die Zeitplan wie Budget verändern kann.

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LCI und APA: die Genfer Bewilligungen

In Genf unterstellt das Gesetz über Bauten und diverse Anlagen (LCI, rsGE L 5 05) jede, auch nur teilweise Änderung des Volumens, der Aufteilung oder der Zweckbestimmung eines Raums der Bewilligungspflicht. Viele Eigentümer wissen es nicht: Eine Trennwand zu versetzen, ein Zimmer in ein Bad umzuwandeln oder zwei Räume zu vereinen kann ein Gesuch erfordern, selbst wenn von der Strasse nichts sichtbar ist.

Für Innenarbeiten, die das allgemeine Erscheinungsbild des Gebäudes nicht verändern, ist der Weg in der Regel die beschleunigte Bewilligung (APA). Sie ist schneller als das ordentliche Gesuch (DD) und wird erst nach Erteilung im Amtsblatt veröffentlicht. Als Richtwert strebt der Kanton eine Bearbeitung von rund 30 Tagen für eine APA gegenüber etwa 60 Tagen für eine DD an; diese Fristen bleiben Zielwerte und hängen von der Vollständigkeit des Dossiers ab. Prüfen Sie das anwendbare Verfahren stets beim Amt, bevor Sie die Baustelle starten.

CMNS und Altstadt: das geschützte Bauwerk

Genf besitzt ein dichtes Erbe, besonders in der Altstadt und den Fazy- und Haussmann-Gürteln. Zahlreiche Gebäude sind eingetragen, klassiert oder liegen in einer Schutzzone. Sobald ein Objekt unter Schutz steht, wird die Kommission für Denkmäler, Natur und Stätten (CMNS) zum Projekt konsultiert. Ihre Aufgabe ist beratend, doch ihr Vorbescheid wiegt schwer: Tragstrukturen, Treppen, Parkette, Stuck und originale Schreinerarbeiten sind grundsätzlich zu erhalten.

An einem geschützten Gebäude ist die beste Idee nicht jene, die die Geschichte des Ortes auslöscht, sondern jene, die mit ihr komponiert. Der Vorbescheid der CMNS ist kein Hindernis, sondern ein Rahmen, den man schon in der Skizze mitdenken muss.
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PPE und Stockwerkeigentum: die versteckten Zwänge

Die meisten Genfer Wohnungen unterstehen dem Stockwerkeigentum (PPE). Sie besitzen Ihre Innenvolumen, doch tragende Wände, Fassaden, Dach und oft die Fenster sind gemeinschaftliche Teile. Ein Eingriff daran verlangt die Zustimmung der Eigentümerversammlung nach der im Reglement vorgesehenen Mehrheit. Ein technisch bewilligungsfähiges Projekt kann daher mangels günstiger Abstimmung blockiert bleiben.

  • Prüfen Sie das PPE-Reglement vor jeder Ausgabenverpflichtung.
  • Erkennen Sie früh, was zu den gemeinschaftlichen Teilen gehört (Tragwerk, Schächte, Fenster).
  • Antizipieren Sie den Kalender der Versammlungen: Eine Abstimmung kann das Projekt um Monate verzögern.
  • Dokumentieren Sie die geplanten Bauimmissionen, um die Nachbarschaft zu beruhigen.

Wann Sie einen Innenarchitekten beauftragen

Der richtige Moment ist so früh wie möglich, idealerweise vor der Unterzeichnung des Kaufvertrags. Eine Fachperson erkennt bei einem Besuch, ob die Wand, die Sie abbrechen wollten, tragend ist, ob das Objekt geschützt ist oder ob die PPE Ihre Pläne begrenzt. Früh beauftragt, verschafft er Ihnen Vorteile auf den drei teuersten Ebenen: Zeit, Bewilligungen und Nacharbeiten.

Indikative Bewilligungsfristen in Genf

APA (Innenarbeiten)
2040 Tage (Richtwert)
DD (ordentliches Verfahren)
4080 Tage (Richtwert)

Um zu wählen, lassen Sie sich im Kanton realisierte Projekte zeigen, prüfen Sie die Zugehörigkeit zu einem Berufsverband wie der VSI-ASAI und stellen Sie sicher, dass der Vertrag Phasen, Honorare und Leistungsumfang detailliert. Eine anerkannte Ausbildung (HES-SO, HEAD in Genf, ECAL in Lausanne) ist ein guter Anhaltspunkt, doch die Erfahrung mit dem Genfer Bauwerk zählt ebenso.

Sprechen wir über Ihr Projekt in Genf

AC Design begleitet Eigentümer und Unternehmen bei der Innenraumgestaltung im Kanton, vom Aufmass bis zur Abnahme. Reden wir über Ihren Raum und die nötigen Bewilligungen.

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Häufige Fragen

Oft ja. Das LCI unterstellt jede Änderung der Aufteilung oder der Zweckbestimmung eines Raums der Bewilligungspflicht. Für Innenarbeiten ohne Änderung des äusseren Erscheinungsbilds genügt in der Regel eine APA, doch es muss im Einzelfall beim Kanton geprüft werden.

Rechnen Sie mit 15 bis 22 % der Baukosten für eine komplette Renovation, 12 bis 18 % für einen Neubau oder 120 bis 300 CHF pro Stunde für ein Teilmandat. Da die SIA-Ordnung seit 2020 nicht mehr bindend ist, werden die Ansätze verhandelt und gehören in den Vertrag.

Die APA ist das beschleunigte Verfahren für Arbeiten geringer Bedeutung, besonders im Innern, ohne Änderung des allgemeinen Erscheinungsbilds. Die DD ist das ordentliche Verfahren für umfangreichere Projekte. Die APA ist schneller und wird erst nach Erteilung veröffentlicht; die genannten Fristen (rund 30 gegenüber 60 Tagen) bleiben Richtwerte.

Ist das Gebäude eingetragen, klassiert oder in einer Schutzzone, wird die Kommission für Denkmäler, Natur und Stätten konsultiert. Ihr Vorbescheid ist beratend, aber massgebend: schützenswerte Originalelemente wie Tragstrukturen oder Schreinerarbeiten sind grundsätzlich zu erhalten.

Nicht frei. Tragende Wände und Fassaden sind gemeinschaftliche Teile; jeder Eingriff verlangt die Zustimmung der Eigentümerversammlung nach dem PPE-Reglement. Neben den kantonalen Bewilligungen ist also der Kalender der Abstimmungen zu antizipieren.