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Nach Kanton19. Juli 20268 Min. LesezeitTicino

Bevor am See eine Wand fällt: wer was macht und wer unterschreibt

Kurz gesagt

Ein Innenarchitekt in Lugano verantwortet Grundriss, Licht, Materialien und die Koordination der Unternehmer, vom Aufmass bis zur Abnahme. Die Honorare liegen in der Regel bei 15 bis 22% der Bausumme im Umbau, bei 12 bis 18% im Neubau oder bei 120 bis 300 CHF pro Stunde. Im Tessin ist der kritische Punkt das Verfahren: Innenarbeiten ohne Änderung von Zweckbestimmung, Volumen und Erscheinungsbild laufen in der Regel über die notifica, während Struktur, Fassade oder Nutzungsänderung ein Baugesuch verlangen, das eine im OTIA-Register eingetragene Fachperson unterschreiben muss.

Technisches Schema einer Wohnung mit Loggia zum See, zwischen Lugano und Hang

Eine Wohnung in Paradiso, vierter Stock, Blick auf den Golf. Der Eigentümer will die Küche zum Wohnraum öffnen, zwei Bäder erneuern und die Loggia mit einer Schiebeverglasung schliessen. Drei Arbeiten, drei verschiedene Regime: die erste hängt an der Statik, die zweite an den Fallleitungen, die dritte am äusseren Erscheinungsbild des Gebäudes und damit an der Eigentümerversammlung und am Gemeinderat. Wer diese drei Stränge zusammenführt, ist kein Möbellieferant. Es ist eine klar umrissene technische Rolle, und es lohnt sich zu wissen, wo sie beginnt und wo sie endet, bevor irgendetwas unterschrieben wird.

Architekt, Innenarchitekt, Dekorateur: drei verschiedene Berufe

Die Verwechslung dieser drei Profile ist die häufigste Ursache für entgleisende Mandate. Die Kompetenzen überschneiden sich teilweise, die rechtliche Verantwortung nicht. Im Tessin wird der Unterschied in dem Moment konkret, in dem jemand ein Dossier unterschreiben muss: Nur eine im OTIA-Register eingetragene Fachperson (Ingenieur- und Architektenkammer des Kantons Tessin) darf ein Baugesuch unterzeichnen, und bei einem überwiegend architektonischen Vorhaben muss sie in der entsprechenden Berufsgruppe zugelassen sein.

Architekt
  • Volumen, Tragstruktur, Gebäudehülle, Fassade
  • Unterschreibt das Baugesuch, sofern im OTIA-Register eingetragen
  • Ansprechpartner des Bauingenieurs und der Statik
  • Unverzichtbar, sobald eine tragende Wand oder die Kubatur betroffen ist
Innenarchitekt
  • Grundriss, Wege, Tages- und Kunstlicht, Akustik
  • Materialien, Ausführungsdetails, Massmöbel, Lichtplanung
  • Leistungsverzeichnis, verglichene Offerteinholung, Bauleitung
  • Typische Ausbildung: Bachelor SUPSI in Mendrisio, oder HES-SO, ECAL, HEAD
Dekorateur oder Home Stager
  • Farben, Textilien, bewegliches Mobiliar, fotografische Inszenierung
  • Kein Eingriff in Installationen, Abwasser oder Trennwände
  • Keine Verantwortung für die Bauleitung
  • Sinnvoll am Ende der Baustelle oder vor einem Verkauf

Was ein Innenarchitekt in Lugano anders macht

Lugano ist kein Wohnmarkt wie andere in der Schweiz. Die Dichte internationaler Bewohner, der Druck auf die Seelage und ein Bestand, der zu einem guten Teil aus sanierungsbedürftigen Bauten der Sechziger- und Siebzigerjahre besteht, erzeugen Mandate mit sehr spezifischen Randbedingungen. Wer hier regelmässig arbeitet, kennt sie, bevor der Meter ausgezogen wird.

  • Bauherrschaften, die oft nicht vor Ort wohnen und die Baustelle aus der Ferne verfolgen: das Mandat braucht Reporting und Entscheide zu fixen Terminen
  • Aussicht und Südorientierung wiegen so schwer wie die Fläche: der Grundriss entsteht von den Öffnungen her, nicht von den Wänden
  • Insubrisches Klima mit heissen, feuchten Sommern: Sonnenschutz und Querlüftung sind kein Zubehör
  • Gebäude im Stockwerkeigentum, in denen Fassade, Dach und Aussenfenster gemeinschaftliche Teile sind
  • Lieferanten und Handwerker beidseits der italienischen Grenze, mit eigenen Zugangs- und Steuerregeln
  • Zwei kantonale Bewilligungswege: notifica für den gewöhnlichen Innenumbau, Baugesuch für alles Übrige

Die Phasen eines Mandats und was darin entschieden wird

011. Aufmass und Analyse

Reale Masse, Prüfung der tragenden Wände, Leitungsführungen, lichte Höhen. Bei Gebäuden, die vor 1991 erstellt oder umgebaut wurden, ist eine Asbestabklärung vor Abbrüchen oder invasiven Sondierungen faktisch Pflicht.

022. Vorprojekt

Zwei bis drei Grundrissvarianten mit Grobkostenschätzung. Hier entscheidet sich, ob das Projekt im Perimeter der notifica bleibt oder ins Baugesuch kippt.

033. Bauprojekt und Materialien

Bemasste Pläne, Innenansichten, Material- und Sanitärlisten, Lichtkonzept. Die Bauherrschaft wählt einmal: Varianten nach dieser Phase kosten Zeit und Geld.

044. Ausschreibung

Leistungsverzeichnis nach Losen, drei Unternehmer pro Los, Vergleichstabelle bei gleicher Leistung. Eine Offerte, die man nicht vergleichen kann, ist keine Offerte.

055. Bauleitung

Terminplan, Baustellenbesuche, Protokolle, Schnittstellen zwischen den Losen, Kontrolle der Zahlungsstände. Diese Phase bindet die meisten Stunden und wird bei der Mandatsvergabe am häufigsten unterschätzt.

066. Abnahme und Übergabe

Mängelliste, Erledigung der Vorbehalte, Schlussdokumentation und Garantien. Bei bewilligungspflichtigen Eingriffen: Gesuch um die Bewohnbarkeitsbescheinigung bei der Gemeinde.

Bei einer Wohnung mittlerer Grösse vergehen zwischen erster Besichtigung und Übergabe in der Regel neun bis vierzehn Monate, davon drei bis vier für Planung und Bewilligung. Wer insgesamt drei Monate verspricht, lässt etwas aus der Rechnung: fast immer das Bewilligungsverfahren oder die Lieferfristen der Massmöbel.

Notifica oder Baugesuch: die Tessiner Weggabelung

Das kantonale Baugesetz vom 13. März 1991 sieht ein vereinfachtes Verfahren vor, die notifica, für Arbeiten von untergeordneter Bedeutung: Erneuerungen und Umbauten ohne Änderung der Zweckbestimmung, des Volumens und des allgemeinen Erscheinungsbilds des Gebäudes. Die notifica wird vom Gemeinderat während fünfzehn Tagen in der Gemeindekanzlei publiziert, und der Gemeinderat entscheidet innert fünfzehn Tagen nach Ablauf der Publikation. Alles ausserhalb dieses Perimeters fällt ins ordentliche Verfahren.

In der Regel notifica
  • Erneuerung von Bädern und Küche ohne Änderung der Raumnutzung
  • Neue nicht tragende Trennwände und abgehängte Decken
  • Ersatz von Böden, Belägen, Innentüren
  • Erneuerung von Elektro- und Sanitärinstallationen innerhalb der Einheit
In der Regel Baugesuch
  • Öffnung oder Abbruch einer tragenden Wand, neue Decken, Treppen
  • Änderung von Fassadenöffnungen, Schliessen oder Verglasen von Loggien und Balkonen
  • Nutzungsänderung, zum Beispiel von Büro zu Wohnen
  • Eingriffe an geschützten Bauten oder in Zonen mit besonderen Auflagen

Die Grenze zwischen den beiden Regimen wird im Einzelfall mit dem Gemeinderat geklärt, und eine Vorabklärung ist besser als ein zu früh eingefrorenes Projekt. In Lugano bemessen sich die Verfahrensgebühren an den Baukosten: richtungsweisend 0,2% kantonal plus 0,2% kommunal im ordentlichen Verfahren, 0,2% kommunal bei der notifica, Voranfragen und Erneuerungen zum halben Tarif, Bewohnbarkeitsbescheinigung 100 CHF pro Einheit. Ein Innenarchitekt ohne OTIA-Eintrag darf planen und leiten, für die Unterschrift unter das Baugesuch muss er jedoch einen zugelassenen Architekten beiziehen: Klären Sie das im Mandat, nicht erst im laufenden Verfahren.

Unklar, welches Bewilligungsverfahren Ihr Projekt in Lugano betrifft? Beschreiben Sie den Eingriff in drei Zeilen: Wir sagen Ihnen, ob Sie im Perimeter der notifica oder des Baugesuchs sind. Architekten in Ihrem Kanton vergleichen

Honorare: Prozentsatz, Stunde oder Pauschale

Die SIA-Honorarmodelle bleiben eine verbreitete Rechengrundlage, sind seit 2020 aber nicht mehr verbindlich: Preise werden verhandelt. In der Praxis bestehen drei Formen nebeneinander. Der Prozentsatz auf der Bausumme deckt die vollständige Leistung bis zur Bauleitung. Der Stundensatz, je nach Erfahrung und Rolle zwischen 120 und 300 CHF, dient punktuellen Beratungen und einzelnen Phasen. Die Phasenpauschale funktioniert gut, wenn der Perimeter definiert und stabil ist.

Honorare und Reserven, in Prozent der Bausumme

Honorar im Umbau
1522 %
Honorar im Neubau
1218 %
Einzuplanende Reserve für Unvorhergesehenes
1020 %
Typische Überschreitung im Umbau
1525 %

Die letzten beiden Balken verdienen mehr Aufmerksamkeit als die ersten beiden. Eine Reserve von 10-20% ist kein buchhalterischer Pessimismus: sie ist die Bedingung dafür, dass die Baustelle bei der ersten Überraschung hinter dem Verputz nicht stillsteht. Und die durchschnittliche Überschreitung von 15-25% im Umbau beschreibt genau jene Projekte, die ohne Reserve und ohne seriöses Aufmass starten. Verlangen Sie immer, dass die Offerte angibt, welche Phasen enthalten sind, wie viele Baustellenbesuche vorgesehen sind und wie von der Bauherrschaft gewünschte Änderungen verrechnet werden.

Warum die italienische Grenze die Offerten verändert

Zwanzig Minuten von Lugano entfernt arbeiten Schreinereien, Steinmetze und Fensterbauer zu deutlich tieferen Ansätzen. Die Versuchung liegt auf der Hand, und manchmal ist die Wahl richtig. Der Vergleich muss aber über die Kosten frei Baustelle und über die Fähigkeit laufen, Garantiearbeiten auszuführen, nicht über den Katalogpreis.

  • Die Einfuhr von Waren in die Schweiz bedeutet Verzollung und Einfuhrsteuer zum Normalsatz von 8,1%, dazu Transport und Formalitäten
  • Ausländische Firmen, die Personal entsenden, müssen die Tätigkeit vorgängig online melden, im Grundsatz acht Tage vor Beginn; im Bau und in verwandten Branchen gilt die Meldepflicht ab dem ersten Tag
  • Die Mindestlöhne der in der Schweiz anwendbaren Gesamtarbeitsverträge gelten auch für entsandtes Personal: der Preisvorteil bei der Arbeitszeit schrumpft
  • Die technischen Standards decken sich nicht immer: Sanitärmasse, Steckdosen, Elektroschutz und Brandschutzklassen sind vor der Bestellung zu prüfen
  • Der eigentlich versteckte Posten ist der Service nach der Lieferung: wer stellt eine nach dem ersten Winter verzogene Türe nach, und innert welcher Frist
  • Eine grenzüberschreitende und eine Schweizer Offerte sind nur vergleichbar, wenn beide Montage, Transport, Abgaben und Garantie gleich ausweisen

Stockwerkeigentum, gemeinschaftliche Teile und Leben im Freien

Im Stockwerkeigentum nach Schweizerischem Zivilgesetzbuch endet die Sonderrechtseinheit dort, wo die Gebäudehülle beginnt. Fassade, Dach, Tragstruktur, Fallleitungen und in der Regel die Aussenfenster sind gemeinschaftliche Teile: ihre Änderung läuft über die Versammlung, mit unterschiedlichen Mehrheiten je nachdem, ob die Massnahme notwendig, nützlich oder luxuriös ist, und im Rahmen des Reglements der Gemeinschaft. Bevor irgendetwas gezeichnet wird, besorgen Sie sich Reglement, Begründungsakt und die Protokolle der letzten Versammlungen: oft zeigt sich, dass ein Fensterersatz auf Gebäudeebene bereits geplant ist und es sinnvoller ist, sich anzuschliessen, statt vorzupreschen. An derselben Front entscheidet sich der luganesischste Teil des Projekts: das Leben im Freien. Terrassen, Loggien und Laubengänge sind während eines grossen Teils des Jahres Wohnraum, aber auch exponierte Fläche. Storen, Pergolen, Glasgeländer und Verglasungen betreffen das allgemeine Erscheinungsbild des Gebäudes und damit sowohl das Reglement der Gemeinschaft als auch das Baubewilligungsverfahren. Planen Sie den Sonnenschutz gleichzeitig mit dem Grundriss: eine Südverglasung zum See ohne aussenliegende Beschattung macht den Wohnraum von Juni bis September zum Treibhaus, und keine Kühlanlage korrigiert diesen Fehler nachträglich zu vernünftigen Kosten.

Am See beginnt das Projekt nicht beim Mobiliar, sondern beim Licht und bei denen, die Nein sagen dürfen: Versammlung, Gemeinderat, Tragwerk. Der Rest kommt danach.
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Wann sich das Mandat lohnt und wann nicht

01Vor dem Kauf

Ein halber Tag Prüfung an einer Wohnung, die Sie in Betracht ziehen, klärt, ob der gewünschte Grundriss machbar ist und in welcher Grössenordnung. Das ist die Beratung mit dem besten Verhältnis von Kosten zu vermiedenem Risiko.

02Ab mehr als drei Losen

Abbruch, Installationen, Sanitär, Böden, Schreinerei: ab drei Unternehmern wird die Koordination zum eigentlichen Inhalt der Arbeit, und ohne eine verantwortliche Stelle bleiben die Schnittstellen ungedeckt.

03Wenn die Fläche knapp ist

In den kleinen Wohnungen im Zentrum von Lugano zählt jeder Dezimeter: hier zahlt sich Planung in tatsächlich nutzbaren Quadratmetern zurück.

04Wenn es wahrscheinlich nicht nötig ist

Boden ersetzen, streichen, bewegliches Mobiliar erneuern, ohne Trennwände und Installationen anzufassen: dafür genügen ein guter Handwerker und einige Stunden punktuelle Beratung.

Sprechen wir über Ihr Projekt in Lugano

Aufmass, Grundrissvarianten, realistische Schätzung und Klarheit über das Verfahren: Schildern Sie uns Objekt, Fläche und Ihren Zeithorizont, und wir schlagen Ihnen einen Mandatsperimeter mit ausgewiesenen Honoraren vor.

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Häufige Fragen

Im Umbau liegt das Honorar in der Regel bei 15 bis 22% der Bausumme, im Neubau bei 12 bis 18%. Für punktuelle Leistungen wird nach Stunden abgerechnet, richtungsweisend zwischen 120 und 300 CHF. Die SIA-Honorarmodelle sind seit 2020 nicht mehr verbindlich: Verlangen Sie eine Offerte, welche die enthaltenen Phasen benennt.

Innenarbeiten, die weder Zweckbestimmung noch Volumen noch das allgemeine Erscheinungsbild des Gebäudes ändern, laufen in der Regel über die notifica, die fünfzehn Tage in der Gemeindekanzlei publiziert wird. Wer eine tragende Wand oder die Fassade antastet oder die Nutzung ändert, braucht ein Baugesuch. Der Einzelfall ist mit dem Gemeinderat zu klären.

Nur mit Eintrag im OTIA-Register in der entsprechenden Berufsgruppe. Andernfalls darf er planen und die Arbeiten leiten, das Dossier muss aber ein zugelassener Architekt oder Ingenieur unterzeichnen. Dieser Punkt gehört in den Mandatsvertrag, vor Beginn der Planung.

Manchmal ja, der Vergleich muss aber die Endkosten frei Baustelle erfassen: Verzollung und Einfuhrsteuer von 8,1%, Transport, Montage, Meldepflichten für entsandtes Personal und die tatsächliche Verfügbarkeit im Garantiefall. Eine grenzüberschreitende Offerte ist nur dann mit einer Schweizer vergleichbar, wenn sie all diese Positionen ausweist.

Kaum im Alleingang. Fassade und in der Regel die Aussenfenster sind gemeinschaftliche Teile des Stockwerkeigentums: es braucht einen Beschluss der Versammlung nach dem Reglement der Gemeinschaft. Zudem verändert der Eingriff das allgemeine Erscheinungsbild des Gebäudes und verlangt daher in der Regel ein Baugesuch statt einer blossen notifica.