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Budget13. Juli 20267 Min. Lesezeit

Weshalb zwei identische Badezimmer nie dasselbe kosten

Kurz gesagt

In der Schweiz kostet die vollständige Renovation eines 6 bis 10 m² grossen Badezimmers in der Regel zwischen 15'000 und 30'000 Franken, also 2'500 bis 7'500 Franken pro m² je nach gewähltem Standard. Eine Auffrischung ohne Eingriff in die Leitungen liegt zwischen 5'000 und 12'000 Franken, während ein Projekt im oberen Segment mit Verlegung der Apparate 40'000 bis 80'000 Franken erreichen kann. Der Faktor mit dem grössten Gewicht im Budget sind nicht die Platten, sondern die Verlegung der Wasserzuleitungen und Abläufe — und in einem Altbau bleibt eine Reserve von 15 bis 20% des Budgets die vorsichtige Regel.

Renoviertes, helles Schweizer Badezimmer mit bodenebener Dusche und Natursteinbelag

Zwei Badezimmer mit je 7 m², dieselben Platten, dieselbe Dusche, dieselben Armaturen — und doch eine Offerte über 18'000 Franken für das eine, 34'000 für das andere. Der Unterschied liegt fast nie in dem, was auf den Inspirationsfotos zu sehen ist: Er liegt hinter den Wänden, im Alter der Leitungen und in einer Entscheidung, die sehr früh im Projekt fällt — die bestehende Anordnung der Sanitärapparate beibehalten oder sie verändern.

Badezimmerrenovation: drei Eingriffstiefen, drei Budgets

Eine Auffrischung ersetzt die Sanitärapparate eins zu eins — Badewanne, Waschtisch, WC am selben Ort — ohne Eingriff in die Leitungen oder die Abdichtung: Sie liegt in der Regel zwischen 5'000 und 12'000 Franken. Eine vollständige Renovation, die Plattenbeläge, Abdichtung, einen Teil der Sanitärleitungen und die Elektrik erneuert, kostet für ein 6 bis 10 m² grosses Badezimmer meist zwischen 15'000 und 30'000 Franken. Ein Projekt im oberen Segment — wandhängende Apparate, bodenebene Dusche, Naturstein, Möbel nach Mass, oft mit Verlegung der Apparate — steigt auf 40'000 bis 80'000 Franken.

Preisspannen — Badezimmer von 6 bis 10 m²

Auffrischung (Apparate eins zu eins ersetzt)
5'00012'000 CHF
Vollständige Renovation, Standard
15'00030'000 CHF
Oberes Segment (veränderte Anordnung, hochwertiger Ausbau)
40'00080'000 CHF

Auf die Fläche umgerechnet entsprechen diese Spannen rund 2'500 bis 7'500 Franken pro m² je nach Ausbaustandard — also deutlich mehr pro m² als der Rest der Wohnung, weil ein Badezimmer auf wenigen Quadratmetern sämtliche Gewerke einer Baustelle vereint: Sanitär, Plattenarbeiten, Elektrik, Gipserarbeiten, Malerarbeiten, mitunter Maurerarbeiten. Ein Familienbad von 8 bis 12 m² im mittleren Standard liegt damit üblicherweise zwischen 25'000 und 45'000 Franken.

Die Anordnung der Sanitärapparate: die Entscheidung, die schwerer wiegt als die Wahl der Platten

Der grösste Kostenfaktor ist weder die Armatur noch der Belag — es ist die Position der Wasserzuleitungen und Abläufe. Solange jeder Apparat an seinem Platz bleibt, werden die bestehenden Leitungen weiterverwendet, und die Baustelle bleibt auf die Oberflächen konzentriert. Sobald ein WC, eine Dusche oder eine Badewanne den Standort wechselt, muss der Ablauf mit dem vorgeschriebenen Gefälle neu geführt, oft der Unterlagsboden oder eine Wand geöffnet und mitunter der Anschlussstrang verlegt werden: Je nach Umfang machen diese Leitungsarbeiten allein 5'000 bis 15'000 Franken aus.

Bestehende Anordnung beibehalten
  • Bestehende Wasserleitungen und Abläufe werden weiterverwendet
  • Unterlagsboden und Wände nur dort geöffnet, wo es nötig ist
  • Kürzere Bauzeit, in der Regel 2 bis 3 Wochen
  • Budget konzentriert sich auf die Oberflächen und die sichtbaren Apparate
Apparate verlegen
  • Neue Abläufe mit einzuhaltendem Gefälle, Unterlagsboden oder Wände geöffnet
  • Leitungsarbeiten: 5'000 bis 15'000 Franken je nach Umfang
  • Bauzeit um ein bis zwei Wochen verlängert, Trocknung inbegriffen
  • Sinnvoll, wenn die aktuelle Anordnung den Raum tatsächlich verschenkt

Der häufigste Fall — der Ersatz einer Badewanne durch eine Dusche am selben Standort — bleibt vernünftig: Rechnen Sie in der Regel mit 2'000 bis 4'000 Franken für einen einfachen Austausch mit Duschwanne. Die bodengleiche Variante, die bodenebene Dusche, kostet deutlich mehr, weil sie verlangt, den Ablauf in den Unterlagsboden einzulassen und die Bodenabdichtung neu zu erstellen: Je nach Konfiguration liegt der Eingriff zwischen 5'000 und 20'000 Franken, noch bevor überhaupt von Platten die Rede ist.

Ein vor der Offertenanfrage durchdachter Anordnungsplan verhindert, dass man eine Apparateverlegung bezahlt, die dem tatsächlichen Gebrauch des Raums nichts bringt. Architekten in Ihrem Kanton vergleichen

Wohin das Geld fliesst: die Verteilung nach Gewerken

Bei einer vollständigen Renovation binden zwei Posten rund die Hälfte des Budgets: die Sanitärinstallation (in der Regel 25 bis 30% des Totals) und die Plattenarbeiten mit der Abdichtung (20 bis 25%). Der Rest verteilt sich auf die Apparate und Armaturen selbst, die Elektrik, den Abbruch mit Entsorgung des Bauschutts sowie die Gipser- und Malerarbeiten und den Endausbau.

  • Sanitärinstallation: 25 bis 30% des Budgets — Demontage, Anschlüsse, Montage der Apparate, allfällige Erneuerung der Leitungen
  • Plattenarbeiten und Abdichtung: 20 bis 25% — Vorbereitung des Untergrunds, Dichtungsbahn oder Flüssigabdichtung, Wand- und Bodenbeläge
  • Apparate und Armaturen: stark schwankend je nach Segment — denselben wandhängenden Waschtisch gibt es von 300 bis über 2'000 Franken
  • Elektrik: neue Verteilung für die Nasszone, Spots, Handtuchradiator, Lüftung — in ersten Kostenschätzungen oft unterschätzt
  • Abbruch, Entsorgung und Deponiegebühren: einige Tausend Franken, in aus dem Kopf erstellten Budgets fast immer vergessen

Die Stundenansätze erklären einen Teil der regionalen Unterschiede: Ein Sanitärinstallateur verrechnet in der Regel 90 bis 140 Franken pro Stunde, ein Plattenleger 80 bis 120 Franken, ein Elektriker 80 bis 140 Franken. In den Wirtschaftszentren — Genf, Lausanne, Zürich, Basel, Zug — liegen die Ansätze für dieselbe Arbeit oft 15 bis 25% über jenen ländlicherer Kantone. Bei gleicher Leistung kostet ein in Genf renoviertes Badezimmer damit strukturell mehr als dasselbe im Jura.

Der Altbau: weshalb die Reserve von 15 bis 20% keine Option ist

In einem Gebäude von vor 1980 ist das Badezimmer der Raum mit dem höchsten Entdeckungsrisiko: Dort verlaufen die Fallstränge und Wasserleitungen, und dort hat die Feuchtigkeit über Jahrzehnte gearbeitet. Ein bei der Demontage der Badewanne entdeckter korrodierter Strang, ein durchfeuchteter Unterlagsboden oder eine Elektroinstallation ohne Erdung verwandeln eine Offerte über 20'000 Franken in eine Rechnung über 26'000 — nicht weil das Unternehmen falsch kalkuliert hätte, sondern weil niemand hinter die Platten sehen konnte. Eine Reserve von 15 bis 20% des Budgets ist für diese Bausubstanz die gängige Empfehlung.

01Zustand der Fallstränge und Leitungen

In einem Altbau bei der Verwaltung oder der PPE das Datum des letzten Strangersatzes erfragen — sind die Stränge noch original, kann sich ihre Erneuerung während der Bauarbeiten aufdrängen.

02Bestehende Abdichtung

Badezimmer aus der Zeit vor den 1990er-Jahren haben unter den Platten oft keinerlei Abdichtung im heutigen Sinn — ihre vollständige Neuerstellung gehört in die Offerte, nicht zu den Entdeckungen unterwegs.

03Elektrik in der Nasszone

Fehlender Fehlerstromschutzschalter (FI/RCD) oder fehlende Erdung: Die Anpassung an die Normen ist im Altbau quasi systematisch, sobald an der Installation gearbeitet wird.

04Lüftung

Ein Badezimmer ohne Fenster erfordert eine wirksame mechanische Entlüftung — sie während der Bauarbeiten zu modernisieren kostet einen Bruchteil dessen, was eine nachträgliche Erneuerung kosten würde.

05Asbest in Klebern und Belägen

Bei einem Gebäude von vor 1991 verhindert eine Diagnose vor Baubeginn einen erzwungenen Baustopp, falls beim Abbruch asbesthaltige Materialien zum Vorschein kommen.

Abdichtung: was die Norm SIA 271/1 verändert

Seit dem 1. Mai 2025 ist die Abdichtung wasserbeanspruchter Innenräume Gegenstand einer eigenen Norm, der SIA 271/1, die für private Nasszellen ebenso gilt wie für Gemeinschaftsduschen. Sie verlangt insbesondere, den Boden wasserbeanspruchter Zonen vollflächig abzudichten, die Abdichtung in den Spritzwasserbereichen auf die Wände hochzuziehen und mindestens 30 cm darüber hinauszuführen sowie jeden Anschluss mit Dichtbändern auszubilden. Konkret heisst das: Ein ohne Abdichtungssystem direkt auf den Untergrund verlegter Plattenbelag — vor zwanzig Jahren noch gängige Praxis — entspricht nicht mehr den anerkannten Regeln der Baukunde, und ein Wasserschaden in einem ohne korrekte Abdichtung renovierten Badezimmer zieht die Haftung des Unternehmens nach sich.

Elektrik im Nassbereich: NIN-Zonen und NIV-Kontrolle

Die Elektroinstallation eines Badezimmers wird durch die NIN (Niederspannungs-Installationsnorm) geregelt, die den Raum in Schutzzonen rund um Badewanne und Dusche einteilt: In den Zonen 0 und 1 sind nur Betriebsmittel mit hohem Schutzgrad gegen Wasser zulässig (IPX7 in Zone 0), und in der Zone rund um die Dusche müssen Leuchten mindestens strahlwassergeschützt sein. Eine Standardsteckdose 30 cm neben der Dusche, in einer Installation aus den 1970er-Jahren noch geduldet, hat in einem renovierten Badezimmer nichts mehr verloren.

Ein weiterer Punkt, den viele Eigentümer erst am Ende der Bauarbeiten entdecken: Nach allen Arbeiten an der Elektroinstallation muss der Installateur eine Schlusskontrolle durchführen und dem Eigentümer einen Sicherheitsnachweis (SiNa) übergeben, gemäss der eidgenössischen NIV (Niederspannungs-Installationsverordnung). Dieses Dokument bestätigt die Konformität der Installation und muss aufbewahrt werden — es wird bei der periodischen Kontrolle verlangt, die bei Wohnungen alle 20 Jahre stattfindet. Eine seriöse Elektrikerofferte schliesst diese Kontrolle ein; eine Offerte, die sie nicht erwähnt, verdient vor der Unterschrift eine direkte Nachfrage.

Braucht es für die Badrenovation eine Baubewilligung?

In der grossen Mehrheit der Fälle nein: Eine Badezimmerrenovation, die Bestehendes ersetzt, ohne tragende Wände, Fassade oder die Zweckbestimmung der Räume zu berühren, erfolgt in der Regel ohne Baubewilligung. Anders sieht es aus, wenn das Projekt ein neues Fenster schafft, ein strukturelles Element betrifft, Gasleitungen verändert oder das Badezimmer in einen anderen Raum verlegt — Fälle, in denen je nach Kanton und Gemeinde eine Meldung oder eine Bewilligung nötig wird. In einem Gebäude im Stockwerkeigentum kommt ein Punkt hinzu: Die Fallstränge und gemeinsamen Leitungen sind gemeinschaftliche Teile, und jeder Eingriff, der sie betrifft, muss über die Verwaltung der Stockwerkeigentümergemeinschaft laufen, auch ohne kommunale Bewilligung.

Wie lange ohne Badezimmer?

Das ist oft die eigentliche Frage hinter dem Budget, vor allem wenn die Wohnung nur eine einzige Nasszelle hat. Für eine vollständige Renovation ohne Verlegung der Apparate dauert die Baustelle selbst in der Regel 10 bis 15 Arbeitstage — also 2 bis 3 Wochen ohne benutzbares Badezimmer, Trocknung der Abdichtung und Verlegung der Platten inbegriffen. Mit Verlegung der Apparate oder Erneuerung der Stränge rechnen Sie eher mit 3 bis 4 Wochen, und mit bis zu 2 bis 3 Monaten für ein Projekt, das die Struktur betrifft oder auf eine Bewilligung wartet.

  • Konzeption, Wahl der Apparate und vergleichbare Offerten: 3 bis 5 Wochen vor Baubeginn
  • Lieferfristen der Apparate: 2 bis 8 Wochen je nach Segment — vor dem Abbruch bestellen, niemals danach
  • Bauarbeiten: 10 bis 15 Arbeitstage für eine vollständige Renovation mit unveränderter Anordnung, 3 bis 4 Wochen bei Verlegung der Apparate
  • Nicht komprimierbar: die Trocknungszeiten von Unterlagsboden und Abdichtung, die auch die beste Planung nicht verkürzen kann

Die tatsächliche Dauer entscheidet sich weniger über das Tempo der Handwerker als über die Koordination: In einem Badezimmer greifen vier bis sechs Gewerke in einer präzisen Reihenfolge ineinander, und jeder Leerlauftag zwischen zwei Einsätzen ist ein Tag mehr ohne Badezimmer. Das ist einer der Punkte, an denen sich eine gut geführte Baustelle am deutlichsten von einer Baustelle unterscheidet, die von Tag zu Tag verwaltet wird.

Innenarchitekt oder Sanitärunternehmen direkt?

Für eine Auffrischung eins zu eins in einem neueren Gebäude ist der direkte Weg über ein Sanitärunternehmen oder ein spezialisiertes Generalunternehmen oft der kürzeste. Der Innenarchitekt gewinnt an Bedeutung, sobald das Projekt Abwägungen verlangt: die Anordnung einer kleinen Fläche neu denken, um eine bodenebene Dusche zu gewinnen, mehrere Gewerke in einem Altbau voller Unbekannter koordinieren, oder eine kohärente Linie zwischen Materialien, Beleuchtung und Stauraum halten, statt Katalogentscheide aneinanderzureihen. Bei einem Budget von 25'000 bis 40'000 Franken amortisieren sich Planungshonorare oft teilweise über besser gefasste Offerten — und über die Anordnungsfehler, die man nie zweimal bezahlt.

In einem Badezimmer ist jeder Zentimeter von einer Leitung, einem Kabel oder einer Abdichtung durchzogen. Es ist der Raum, in dem Improvisieren pro Quadratmeter am teuersten ist.

Ihr Badezimmer auf vergleichbarer Grundlage kalkulieren

Beschreiben Sie Ihr Projekt — Fläche, aktuelle Anordnung, Alter des Gebäudes —, um mit Innenarchitekten in Kontakt zu treten, die ein präzises Pflichtenheft erstellen, bevor sie die Unternehmen anfragen.

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Häufige Fragen

Für 5 m² liegt eine Auffrischung, die die Apparate eins zu eins ersetzt, in der Regel zwischen 5'000 und 12'000 Franken. Eine vollständige Renovation — Platten, Abdichtung, Sanitär, Elektrik — kostet je nach Ausbaustandard und Zustand der bestehenden Leitungen meist zwischen 12'000 und 25'000 Franken. Die Verlegung eines Apparats oder die Erstellung einer bodenebenen Dusche kann diese Spannen um mehrere Tausend Franken übersteigen lassen.

Rechnen Sie mit 10 bis 15 Arbeitstagen Bauzeit für eine vollständige Renovation ohne Verlegung der Apparate, also 2 bis 3 Wochen ohne benutzbares Badezimmer, Trocknungszeiten inbegriffen. Werden die Apparate verlegt oder die Stränge erneuert, rechnen Sie eher mit 3 bis 4 Wochen. Wer alle Apparate vor dem Abbruch bestellt, vermeidet Unterbrüche auf der Baustelle — die häufigste Ursache für Fristen, die sich in die Länge ziehen.

In der Regel nein: Ein Ersatz eins zu eins, der weder die Struktur noch die Fassade noch die Zweckbestimmung der Räume betrifft, erfolgt in den meisten Schweizer Gemeinden ohne Bewilligung. Eine Meldung oder eine Bewilligung wird nötig, wenn das Projekt ein Fenster schafft, eine tragende Wand betrifft oder das Badezimmer in einen anderen Raum verlegt — und im Stockwerkeigentum muss jeder Eingriff an den gemeinschaftlichen Strängen über die Stockwerkeigentümergemeinschaft laufen, auch ohne kommunale Bewilligung.

Nur wenn die aktuelle Anordnung den Raum tatsächlich verschenkt oder die gewünschte Nutzung verhindert. Die Verlegung eines Apparats bedeutet, die Abläufe mit dem vorgeschriebenen Gefälle neu zu führen und den Unterlagsboden oder die Wände zu öffnen, und macht je nach Umfang 5'000 bis 15'000 Franken an Leitungsarbeiten aus. Der Ersatz der Badewanne durch eine Dusche am selben Standort bleibt dagegen vernünftig: 2'000 bis 4'000 Franken für einen einfachen Austausch, 5'000 bis 20'000 Franken für eine bodenebene Dusche.

Drei Reflexe: vor der Kalkulation bei der Verwaltung oder der PPE den Zustand der Fallstränge und das Datum ihres letzten Ersatzes abklären, ein präzises Pflichtenheft erstellen lassen, damit alle Offerten dieselben Leistungen umfassen, und eine Reserve von 15 bis 20% des Budgets für das bilden, was die Entfernung der Platten zutage bringen wird — fehlende Abdichtung, korrodierte Leitungen, Elektrik ohne Erdung. Für ein Gebäude von vor 1991 zusätzlich eine Asbestdiagnose vor Baubeginn einplanen.