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Budget19. Juli 20268 Min. Lesezeit

Das Formular, das 20'000 Franken wert ist — und warum es vor Baubeginn eingereicht wird

Kurz gesagt

Die energetische Sanierung Förderung läuft in der Schweiz über das Gebäudeprogramm, das vom Bund mitfinanziert, aber kantonal vollzogen wird: Wärmedämmung bis ca. 120 CHF/m², Wärmepumpe ca. 4'000 bis 9'000 CHF, GEAK Plus ca. 1'000 bis 1'500 CHF, Bonus Gesamtsanierung ca. 90 bis 130 CHF/m². Das Gesuch muss zwingend vor Baubeginn eingereicht und bewilligt sein, sonst wird es abgelehnt. Die Ansätze unterscheiden sich stark von Kanton zu Kanton und sind vor jeder Verpflichtung bei der kantonalen Energiefachstelle zu bestätigen.

Technische Zeichnung eines Schweizer Wohnhauses in energetischer Sanierung mit Dämmung, Wärmepumpe und förderfähigen Positionen

Ein Eigentümer lässt im März die Fassade dämmen, ersetzt im April den Ölkessel durch eine Wärmepumpe und reicht im Mai sein Gesuch ein. Antwort des Kantons: abgelehnt. Nicht weil die Arbeiten schlecht ausgeführt wurden, nicht weil das Gebäude ungeeignet war — sondern weil das Gesuch nach dem ersten Spatenstich eintraf. Rund 20'000 Franken verloren, aus reinen Terminfragen.

Dieses Szenario wiederholt sich jedes Jahr in allen Kantonen. Dabei ist das Geld vorhanden: Das Gebäudeprogramm wird aus einem Teil der rückverteilten CO2-Abgabe gespeist und finanziert einen erheblichen Anteil einer ernsthaften Sanierung. Man muss nur wissen, was dazugehört, was nicht, und in welcher Reihenfolge vorzugehen ist.

Was das Gebäudeprogramm tatsächlich finanziert

Die Logik des Programms ist physikalisch, bevor sie finanziell ist: Gefördert wird, was den Wärmebedarf des Gebäudes dauerhaft senkt oder was einen fossilen Energieträger durch einen erneuerbaren ersetzt. Ein neues Bad, eine Küche, ein Parkett oder eine bloss neu gestrichene Fassade fallen unter keine dieser beiden Achsen und lösen keinen Beitrag aus, auch nicht in einem ansonsten sehr ambitionierten Bauvorhaben.

01Wärmedämmung der Gebäudehülle

Fassade, Dach, Wände und Böden gegen Erdreich oder unbeheizte Räume. Grössenordnung: rund 40 bis 120 CHF pro m² gedämmter Fläche, je nach Kanton und Bauteil. Ein Ziel-U-Wert ist vorgeschrieben.

02Luft-Wasser-Wärmepumpe als Ersatz einer fossilen Heizung

Rund 4'000 bis 6'500 CHF je nach Leistung und Kanton. Der Beitrag setzt den tatsächlichen Ausbau einer Öl- oder Gasheizung oder einer Elektro-Direktheizung voraus.

03Erdsonden-Wärmepumpe (Geothermie)

Rund 6'500 bis 9'000 CHF. Der höhere Beitrag entspricht der höheren Bohrinvestition, die Jahresarbeitszahl liegt dafür deutlich besser.

04GEAK Plus (CECB Plus in der Westschweiz)

Energieausweis mit Beratungsbericht und durchgerechneten Sanierungsvarianten: rund 1'000 CHF für ein Einfamilienhaus und 1'500 CHF für die übrigen Gebäudekategorien. In den meisten Kantonen nur für Bauten vor dem Jahr 2000.

05Bonus Gesamtsanierung

Rund 90 bis 130 CHF pro m² Energiebezugsfläche, abhängig vom erreichten Klassensprung im GEAK. Das ist die grösste Position eines gut aufgebauten Gesuchs — und die am häufigsten vergessene.

06Akkreditierte Bauherrenunterstützung

Bis rund 4'000 CHF für ein Einfamilienhaus und 8'000 CHF für die übrigen Kategorien, zur Finanzierung einer professionellen Begleitung des Sanierungsprojekts durch eine kantonal gelistete Fachperson.

Energetische Sanierung Förderung: ein Bundesrahmen, kantonale Ansätze

Das ist der Punkt, den fast alle falsch verstehen. Das Gebäudeprogramm wird vom Bund mitfinanziert, aber Kanton für Kanton vollzogen. Jeder Kanton legt eigene Ansätze, Bedingungen, Formulare, Bearbeitungsfristen und teilweise eigene Zusatzmassnahmen fest. Dasselbe Bauvorhaben bringt in Zürich, Bern, Genf oder Bellinzona also nicht denselben Betrag.

Die Waadt zahlt bei der Wärmedämmung deutlich mehr als Neuenburg, wo der Ansatz eher bei 60 CHF/m² liegt. Genf knüpft einzelne Beiträge an eine vorgängige Analyse. In der Deutschschweiz wird häufig ein GEAK Plus verlangt, sobald der beantragte Beitrag 10'000 Franken erreicht. Keine der hier genannten Zahlen darf unbesehen in ein Budget übernommen werden: Es sind gesamtschweizerische Grössenordnungen, die vor der Gesuchseinreichung bei der kantonalen Energiefachstelle zu bestätigen sind. Die Ansätze werden zudem jeweils per 1. Januar überarbeitet, gelegentlich nach unten, wenn der kantonale Kredit im Vorjahr stark beansprucht wurde.

Grössenordnung der Förderbeiträge 2026 nach Massnahme

Wärmedämmung (pro 100 m² gedämmte Fläche)
4'00012'000 CHF
Luft-Wasser-Wärmepumpe
4'0006'500 CHF
Erdsonden-Wärmepumpe
6'5009'000 CHF
GEAK Plus / CECB Plus
1'0001'500 CHF
Akkreditierte Bauherrenunterstützung
4'0008'000 CHF
Bonus Gesamtsanierung (pro 100 m² EBF)
9'00013'000 CHF

Die Regel, an der die meisten Gesuche scheitern

Ein nach Baubeginn eingereichtes Gesuch wird in der Regel abgelehnt, ohne Verhandlungsspielraum. Das Prinzip ist überall dasselbe: Der Beitrag soll einen Investitionsentscheid auslösen und nicht einen bereits gefällten Entscheid belohnen. Konkret heisst das, dass kein geförderter Bestandteil bestellt, geliefert oder eingebaut sein darf, bevor die schriftliche Förderzusage des Kantons vorliegt — und in mehreren Kantonen gilt bereits die Unterzeichnung des Werkvertrags als Baubeginn.

  • Zuerst den GEAK Plus erstellen lassen: Er bildet die Grundlage des Gesuchs und wird selbst gefördert.
  • Gesuch über das kantonale Portal einreichen, mit detaillierten Offerten, Plänen und exakten Flächen je Bauteil.
  • Die schriftliche Förderzusage abwarten: je nach Kanton und Saison meist vier bis zwölf Wochen.
  • Erst danach: Werkverträge unterzeichnen und die Baustelle starten.
  • Die in der Zusage genannte Ausführungsfrist einhalten, oft zwei Jahre, sonst verfällt der Beitrag.
  • Schlussabrechnung mit bezahlten Rechnungen und Fotos einreichen: Die Auszahlung erfolgt erst nach der Kontrolle.

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Warum der reine Fensterersatz nicht gefördert wird

Das ist die häufigste Enttäuschung. Der Fensterersatz allein löst im Rahmen des Gebäudeprogramms in der Regel keinen Beitrag aus. Der Grund ist bauphysikalisch: Sehr dichte neue Fenster in einer ungedämmten Fassade verschieben den Taupunkt und bündeln die Wärmebrücken um die Leibungen, mit Kondensat- und Schimmelrisiko — ein Effekt, den das Programm nicht fördern will. Der reale Energiegewinn ist zudem im Verhältnis zu den Kosten bescheiden.

Finanzierbar werden Fenster wieder, wenn sie Teil einer Gesamtsanierung der Hülle sind: Dämmung von Fassade und Dach, dann Ersatz der Fenster im selben Bauvorhaben. Sie werden dann indirekt berücksichtigt, über den Bonus Gesamtsanierung und den GEAK-Klassensprung, zu dem sie beitragen. Einzelne Kantone führen weiterhin eine spezifische Hilfe für Fenster mit sehr hoher Leistung, das ist aber die Ausnahme und im Einzelfall zu prüfen.

Der Bonus Gesamtsanierung verändert die Rechnung

Der Unterschied zwischen einer Addition von Einzelmassnahmen und einer koordinierten Sanierung liegt nicht nur beim Komfort. Ein auf drei Etappen über acht Jahre verteiltes Vorhaben kostet mehr an Gerüsten, Baustelleneinrichtung und wiederholten Studien — und es kostet den Bonus, der den Klassensprung belohnt. Bei einem Haus mit 180 m² Energiebezugsfläche entspricht dieser Bonus allein einer Grössenordnung von 16'000 bis 23'000 Franken.

Einzelmassnahmen, zeitlich gestaffelt
  • Jede Massnahme wird nach eigenem Ansatz gefördert, ohne Hebelwirkung.
  • Kein Bonus Gesamtsanierung: Der GEAK-Klassensprung wird nicht erreicht.
  • Gerüst, Baustelleneinrichtung und Honorare werden mehrfach bezahlt.
  • Risiko unverträglicher Massnahmen: überdimensionierte Wärmepumpe vor der Dämmung.
  • Drei Gesuche, drei Bearbeitungsfristen, drei Schlussabrechnungen.
Koordinierte Gesamtsanierung
  • Kumulation der Massnahmenbeiträge mit dem Bonus für den Klassensprung.
  • Ein Gesuch, eine Förderzusage, eine Schlussabrechnung.
  • Auslegung der Wärmepumpe nach der Dämmung berechnet, also kleiner und günstiger.
  • Fixe Baustellenkosten auf das gesamte Vorhaben verteilt.
  • Gebäudewert und Energieklasse mit einem aktualisierten GEAK belegt.

Der zweite Schalter: der Steuerabzug

Förderbeiträge sind nicht der einzige Hebel. In den meisten Kantonen und beim Bund sind Investitionen für Energiesparen und den Einsatz erneuerbarer Energien an bestehenden Liegenschaften vom steuerbaren Einkommen abziehbar, häufig zu 100 Prozent des eingesetzten Betrags — eine reine Komfortsanierung ist es nicht. Seit 2020 kann ein Überschuss, wenn die Kosten das steuerbare Einkommen des Jahres übersteigen, auf die beiden folgenden Steuerperioden übertragen werden, was ein grosses Vorhaben ohne Verlust des Abzugs verkraftbar macht. Wichtig: Erhaltene Förderbeiträge werden von der abzugsfähigen Basis abgezogen, derselbe Franken lässt sich nicht doppelt geltend machen. Die kantonalen Regeln weichen im Detail ab, eine Bestätigung bei der kantonalen Steuerverwaltung bleibt unerlässlich.

Der richtige Reflex ist nicht, zu fragen, wie viel man holen kann, sondern das Projekt in der Reihenfolge aufzubauen, die der Kanton erwartet. Ein drei Monate zu spät eingereichtes Gesuch kostet mehr als jede technische Option.
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Die Amortisation, ohne Schönfärberei

Bei einem ungedämmten Einfamilienhaus aus den 1970er-Jahren liegt eine vollständige Hüllensanierung mit Ersatz der fossilen Heizung häufig zwischen 180'000 und 320'000 Franken, je nach Gebäudegeometrie und Kanton. Die Förderbeiträge decken typischerweise 15 bis 30 Prozent dieses Betrags, der Steuerabzug holt je nach Grenzsteuersatz einen weiteren Teil zurück. Der Wärmeverbrauch sinkt um rund 50 bis 70 Prozent, wenn Hülle und Wärmeerzeugung zusammen angegangen werden.

  • Amortisation allein über die Energieeinsparung: üblich sind 15 bis 25 Jahre, selten weniger.
  • Bezogen auf den nicht geförderten Anteil und nach Steuereffekt: eher 10 bis 18 Jahre.
  • Gewinn beim Objektwert und bei der Verkäuflichkeit: schwer zu beziffern, mit belegter GEAK-Klasse aber real.
  • Risiko des Nichtstuns: fortschreitende Verschärfung der kantonalen Regeln beim Ersatz fossiler Heizungen am Lebensende.
  • Einzuplanende Budgetreserve: 10 bis 20 Prozent der Bausumme, beobachtete Überschreitungen liegen bei 15 bis 25 Prozent.

Zwei methodische Punkte verhindern böse Überraschungen. Erstens ist eine Asbestabklärung vor jedem Eingriff an einem vor 1991 erstellten oder umgebauten Gebäude Pflicht: Ein später Fund wirft Termin- und Kostenplanung innert Tagen um. Zweitens liegen die Honorare von Innenarchitektinnen und Planern bei Sanierungen zwischen 15 und 22 Prozent der Bausumme oder zwischen 120 und 300 CHF pro Stunde; die SIA-Ordnung ist seit 2020 nicht mehr verbindlich und die Angebotsunterschiede sind erheblich. Ein Teil dieser Honorare kann über den Beitrag an die Bauherrenunterstützung gedeckt werden, wenn die Fachperson kantonal akkreditiert ist.

Rechnen wir es durch, bevor Sie etwas unterschreiben

AC Design begleitet Eigentümerinnen und Eigentümer in der Deutsch- und Westschweiz bei der Koordination einer energetischen Sanierung: Reihenfolge der Schritte, Kostenschätzung, Förderdossier und Baubegleitung. Kontaktieren Sie uns für eine erste Analyse Ihres Gebäudes.

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Häufige Fragen

Ja, beide Instrumente sind unabhängig. Allerdings werden die erhaltenen Förderbeiträge von der steuerlich abzugsfähigen Basis abgezogen: Nur die effektiv von Ihnen getragenen Nettokosten sind abziehbar. Die Modalitäten unterscheiden sich je nach Kanton, prüfen Sie sie bei Ihrer Steuerverwaltung.

Das Gesuch wird in der Regel abgelehnt. Das Gebäudeprogramm verlangt, dass das Dossier eingereicht und die Förderzusage erteilt ist, bevor die Arbeiten beginnen. In mehreren Kantonen gilt bereits die Unterzeichnung des Werkvertrags oder die Materialbestellung als Baubeginn.

Für sich allein in der Regel nicht. Fenster werden finanzierbar, wenn sie Teil einer Gesamtsanierung der Hülle sind, wo sie zum GEAK-Klassensprung und damit zum Bonus Gesamtsanierung von rund 90 bis 130 CHF pro m² Energiebezugsfläche beitragen.

Rechnen Sie je nach Kanton und saisonaler Auslastung der Energiefachstelle mit vier bis zwölf Wochen. Die Auszahlung erfolgt deutlich später, nach Ausführung der Arbeiten und Einreichung der Schlussabrechnung mit bezahlten Rechnungen und Fotos.

Nicht systematisch für eine Einzelmassnahme, aber in mehreren Kantonen zwingend, sobald der beantragte Beitrag eine Schwelle erreicht, häufig 10'000 Franken, und immer für den Bonus Gesamtsanierung. Er wird selbst mit rund 1'000 CHF für ein Einfamilienhaus und 1'500 CHF für die übrigen Kategorien gefördert.