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Methode20. Juli 20268 Min. Lesezeit

Warum im Grossraum niemand konzentriert arbeitet — und was wirklich hilft

Kurz gesagt

Schallschutz im Büro umfasst zwei verschiedene Dinge: die Schalldämmung zwischen Räumen (Wände, Türen, in der Schweiz geregelt durch die SIA 181) und die Raumakustik innerhalb eines Raums, also den Nachhall (Referenz: DIN 18041 und VDI 2569). Im Grossraumbüro ist fast immer der Nachhall das Problem: Zielwert ist eine Nachhallzeit von rund 0,5 bis 0,7 Sekunden. Erreicht wird sie durch schallabsorbierende Flächen — Deckensegel, Wandabsorber und Stellwände der Absorberklasse A nach ISO 11654 (αw bis 0,95). Möbel und Teppich allein genügen nicht; wirksam ist die Kombination, geplant vor dem Möblieren.

Akustik-Schnitt eines Grossraumbüros mit Deckensegeln, Wandabsorber und Stellwand

Zwölf Personen, ein Raum, keine Trennwände. Am Morgen ist es erträglich, gegen zehn Uhr telefonieren drei Leute gleichzeitig, und wer eine Tabelle prüfen will, liest dieselbe Zeile zum vierten Mal. Niemand ruft zu laut, niemand tut etwas falsch — und trotzdem steigt der Pegel, weil jede Stimme von den kahlen Wänden, der Glasfront und der Betondecke zurückgeworfen wird und sich mit der nächsten überlagert. Das ist kein Verhaltensproblem, sondern ein bauphysikalisches. Und es lässt sich rechnen, bevor man einen einzigen Absorber kauft.

Schallschutz im Büro ist zweierlei: Trennung und Nachhall

Der Begriff Schallschutz im Büro vermischt zwei Themen, die technisch nichts miteinander zu tun haben. Das erste ist die Schalldämmung: Wie viel Lärm dringt durch eine Wand, eine Tür oder eine Decke von einem Raum in den nächsten? Das regelt in der Schweiz die Norm SIA 181 (Schallschutz im Hochbau), und die Antwort steckt in der Masse und im Aufbau der Bauteile — eine leichte Glastrennwand dämmt schlecht, eine doppelt beplankte Ständerwand gut. Das zweite ist die Raumakustik: Wie lange hallt ein Geräusch innerhalb desselben Raums nach? Dafür sind die deutschen Referenzen DIN 18041 und VDI 2569 massgebend, die in der Schweizer Planungspraxis breit verwendet werden.

Schalldämmung (zwischen Räumen)
  • Frage: Wie viel dringt durch Wand, Tür, Decke?
  • Hebel: Masse und Aufbau der Bauteile
  • Norm Schweiz: SIA 181, Schallschutz im Hochbau
  • Typisches Problem: hellhörige Sitzungszimmer, Glaswände
Raumakustik (im selben Raum)
  • Frage: Wie lange hallt es im Raum nach?
  • Hebel: schallabsorbierende Flächen
  • Referenz: DIN 18041, VDI 2569 (Nachhallzeit)
  • Typisches Problem: lauter, unruhiger Grossraum

Die Unterscheidung ist nicht akademisch: Wer im Grossraumbüro dickere Wände bestellt, löst das falsche Problem, denn es gibt dort gar keine Wände. Und wer ein hellhöriges Sitzungszimmer mit Deckensegeln vollhängt, senkt den Nachhall, hört aber weiterhin das Gespräch von nebenan. Zuerst muss also feststehen, welches der beiden Probleme vorliegt — meist ist es im offenen Büro der Nachhall.

Wie laut ein Büro wirklich ist

Ein Einzelbüro liegt im Ruhezustand bei etwa 35 bis 40 dB(A). Schon ab rund 40 dB(A) beginnt die Konzentration bei anspruchsvollen Tätigkeiten zu leiden. Ein ungedämmtes Grossraumbüro erreicht in Spitzen 60 bis 65 dB(A) — die Lautstärke eines gut besuchten Restaurants. Als Grenze, ab der die Arbeitsleistung spürbar einbricht, gelten rund 55 dB(A). Der Unterschied zwischen einem erträglichen und einem zermürbenden Büro sind also wenige Dezibel — aber die Dezibelskala ist logarithmisch, und diese wenigen Dezibel entscheiden über den Arbeitstag.

Schallpegel im Büro — Grössenordnungen

Einzelbüro, ruhig
3540 dB(A)
Schwelle: Konzentration leidet
4045 dB(A)
Zielbereich Grossraum
4555 dB(A)
Grossraumbüro ohne Akustikmassnahmen
5565 dB(A)

Zu berücksichtigen ist dabei nicht nur der Durchschnittspegel, sondern die Störung durch verständliche Sprache: Ein Gespräch, dessen Worte man versteht, lenkt weit stärker ab als ein gleich lautes, aber unverständliches Hintergrundrauschen. Genau darauf zielt gute Büroakustik — nicht auf absolute Stille, sondern darauf, fremde Gespräche unverständlich und damit ignorierbar zu machen.

Die Nachhallzeit: die eine Zahl, die zählt

Die entscheidende Kennzahl der Raumakustik ist die Nachhallzeit — die Zeit, die ein Geräusch braucht, um nach dem Verstummen der Quelle um 60 Dezibel abzuklingen. Nach DIN 18041 plant man Mehrpersonen- und Grossraumbüros in der Regel auf eine Nachhallzeit von rund 0,5 bis 0,7 Sekunden; Sitzungszimmer, in denen Sprachverständlichkeit zählt, liegen eher bei 0,4 bis 0,6 Sekunden. In einem kahlen Raum mit Beton, Glas und Gipswänden liegt der Wert schnell bei über einer Sekunde — und jede halbe Sekunde mehr macht den Raum hörbar unruhiger.

Die Nachhallzeit hängt von zwei Grössen ab: dem Raumvolumen und der Menge an absorbierender Fläche darin. Ein grosser, hoher Raum braucht mehr Absorption als ein kleiner. Deshalb lässt sich die nötige Massnahme rechnen, sobald Grundfläche, Höhe und die vorhandenen Oberflächen bekannt sind — man kauft nicht nach Gefühl Absorber, sondern deckt eine berechnete Fläche.

Die nötige Absorberfläche lässt sich aus Raumvolumen und Zielnachhallzeit berechnen — bevor ein einziges Panel bestellt wird. Architekten in Ihrem Kanton vergleichen

Absorberklassen nach ISO 11654: was die Zahl αw bedeutet

Schallabsorber werden nach der Norm ISO 11654 in Klassen von A bis E eingeteilt, auf Basis des bewerteten Schallabsorptionsgrads αw (ein Wert zwischen 0 und 1). Klasse A bezeichnet die wirksamsten Produkte mit einem αw bis 0,95 — sie schlucken fast den gesamten auftreffenden Schall. Diese Klasse steht auf jedem seriösen Datenblatt; fehlt sie, ist Vorsicht angebracht. Für Büros lohnt sich fast immer Klasse A, weil pro Quadratmeter Fläche mehr Wirkung herauskommt und man dadurch weniger Fläche verbaut.

  • Decke: die grösste zusammenhängende freie Fläche im Raum — schallabsorbierende Deckensegel oder Baffeln wirken hier am stärksten und sind meist die erste Massnahme
  • Wände: Wandabsorber oder Akustikbilder auf Augenhöhe fangen die direkten Reflexionen zwischen den Arbeitsplätzen ab
  • Zwischen den Plätzen: freistehende Stellwände (Akustik-Trennwände) unterbrechen den direkten Schallweg und geben zugleich visuelle Ruhe
  • Boden: ein Teppich statt Hartboden senkt Trittschall und einen Teil des Nachhalls, ersetzt aber keine Decken- oder Wandabsorption

Die wirksamen Massnahmen, in der Reihenfolge ihrer Wirkung

Nicht jede Massnahme bringt gleich viel, und die teuerste ist selten die erste. Sinnvoll ist die Reihenfolge nach Wirkung pro Franken: zuerst die grosse Deckenfläche aktivieren, dann die Wände, dann punktuell trennen. Erst wenn diese drei ausgereizt sind und einzelne Tätigkeiten weiterhin Ruhe verlangen, kommen geschlossene Lösungen dazu.

01Deckensegel oder Akustikdecke

Grösste Wirkung pro Fläche, weil die Decke frei und gross ist. Klasse A, abgehängt oder direkt montiert. Fast immer die erste Massnahme.

02Wandabsorber

Fangen die horizontalen Reflexionen zwischen Arbeitsplätzen ab. Auf Ohrhöhe der sitzenden Personen platzieren, nicht knapp unter der Decke.

03Stellwände / Akustik-Trennwände

Unterbrechen den direkten Schallweg zwischen zwei Plätzen und schaffen visuelle Zonen. Wirken nur zusätzlich, nicht als alleinige Lösung.

04Akustikmöbel und Teppich

Schrankrückwände, gepolsterte Sitznischen und Teppich ergänzen — sie ersetzen aber weder Decken- noch Wandabsorption.

05Raum-in-Raum-Kabinen

Für Telefonate und Videocalls: geschlossene Boxen für ein bis vier Personen, wenn der offene Raum akustisch ausgereizt ist.

Reihenfolge der Planung: erst messen, dann möblieren

Der häufigste Fehler ist, die Akustik nach dem Einzug zu behandeln — wenn die Möbel stehen, die Beschwerden da sind und nur noch nachgerüstet werden kann. Sinnvoll ist der umgekehrte Weg: den Nachhall aus Grundriss, Raumhöhe und Oberflächen berechnen, die nötige Absorberfläche festlegen und sie in die Decken- und Wandplanung integrieren, bevor die erste Bestellung rausgeht. Das ist nicht teurer, sondern billiger — nachträgliche Absorber sind sichtbarer, aufwendiger montiert und selten optimal platziert.

Miete und Stockwerkeigentum: was ohne Eingriff in den Bau geht

In gemieteten Büroflächen ist die Unterscheidung zwischen freistehenden und fest montierten Massnahmen entscheidend. Freistehende Stellwände, mobile Raum-in-Raum-Kabinen und aufgestellte Absorber gehören zur Einrichtung und lassen sich ohne Zustimmung des Vermieters nutzen und beim Auszug wieder mitnehmen. Alles, was fest mit Bauteilen verbunden wird — abgehängte Akustikdecken, fest verschraubte Wandabsorber, Eingriffe in die Trennwände — gilt als bauliche Änderung und braucht nach Art. 260a OR die vorgängige schriftliche Zustimmung des Vermieters, sonst droht beim Auszug die Rückbaupflicht auf eigene Kosten. Bei diesem Punkt lohnt es sich, die Massnahmen von Anfang an entlang dieser Grenze zu planen.

Büroakustik gehört in die Planung, nicht in die Nachrüstung

Wer Grundriss, Möblierung und Absorberflächen zusammen denkt, erreicht die Zielnachhallzeit ohne sichtbare Nachrüstung — und ohne doppelt zu zahlen.

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Häufige Fragen

Nach DIN 18041 plant man Mehrpersonen- und Grossraumbüros in der Regel auf eine Nachhallzeit von rund 0,5 bis 0,7 Sekunden. Sitzungszimmer, in denen es auf Sprachverständlichkeit ankommt, liegen eher bei 0,4 bis 0,6 Sekunden. Kahle Räume mit Beton und Glas erreichen schnell über eine Sekunde.

Schalldämmung betrifft den Schall, der von einem Raum in den nächsten dringt (Wände, Türen; in der Schweiz nach SIA 181). Raumakustik betrifft den Nachhall innerhalb eines Raums. Hellhörige Sitzungszimmer sind ein Dämmungsproblem, ein lauter, unruhiger Grossraum ein Raumakustikproblem — meist ist im offenen Büro der Nachhall die Ursache.

Die Absorberklasse nach ISO 11654 reicht von A bis E und beschreibt, wie viel Schall ein Produkt schluckt. Klasse A ist die wirksamste Stufe mit einem bewerteten Schallabsorptionsgrad αw bis 0,95. Für Büros lohnt sich fast immer Klasse A, weil pro Quadratmeter mehr Wirkung entsteht und weniger Fläche verbaut werden muss.

Nein. Stellwände unterbrechen den direkten Schallweg zwischen zwei Arbeitsplätzen und schaffen visuelle Zonen, senken den Nachhall im Raum aber kaum. Wirksam ist die Kombination: zuerst die Decke aktivieren, dann Wandabsorber, dann Stellwände als Ergänzung.

Freistehende Stellwände, mobile Kabinen und aufgestellte Absorber gehören zur Einrichtung und brauchen keine Zustimmung. Fest montierte Massnahmen wie abgehängte Akustikdecken oder verschraubte Wandabsorber gelten als bauliche Änderung und brauchen nach Art. 260a OR die vorgängige schriftliche Zustimmung des Vermieters.